Entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bei Zustandekommen eines rechtskräftigen Kaufvertrages eine Käuferprovision in Höhe von 6% des Kaufpreises, bei Zustandekommen eines rechtskräftigen Wohnungsmietvertrages eine Mieterprovision in Höhe von 2 Monatskaltmieten, bei Zustandekommen eines rechtskräftigen Gewerbemietvertrages eine Mieterprovision in Höhe von 3 Monatskaltmieten. Alle Provisionen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Mit einer Offerte bieten wir zugleich unsere Dienste als Makler an. Die Angaben erfolgen nach Aufgabe des Vermieters bzw. des vermietenden Maklers. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Der Inhalt ist vertraulich, Sie dürfen daher weder das Angebot noch Einzelheiten daraus Dritten ohne unsere Einwilligung weitergeben. Das Angebot ist freibleibend
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Mit der Annahme und der Verwendung der Angebote anerkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer. Angebote und Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden.
Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
- Wir versichern, daß wir vom Verkäufer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten.
Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für einen anderen Vertragspartner tätig zu werden.
Unser Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers., bzw. des Vermieters.
- Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dieses unverzüglich unter Beifügung eines Nachweises und Offenlegung der Informationsquelle mitzuteilen.
Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich des Objekts abzulehnen.
- An Provisionen sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen.
Unser Anspruch besteht auch, wenn der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte auf dem Wege der Zwangsversteigerung erwirbt.
Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.
Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen geschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird.
Der Provisionsanspruch entsteht mit dem öffentlich-rechtlichen Eigentumsübertragungsakt, bzw. beim Zustandekommen des Miet- oder Pachtverhältnisses.
- Die Höhe der Provision richtet sich nach den gesetzlichen Festlegungen. Sie ist beim Kauf von Objekten mit 6% der Kaufsumme, bei Anmietung von Wohnraum mit einer Höhe von 2 Kaltmieten und bei der Anmietung von Gewerbeflächen mit einer Höhe von 3 Kaltmieten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgelegt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Hansestadt Greifswald, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.







